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GEBÜHRENORDNUNG FÜR TIERÄRZTE

Transparentes Honorar

Tierärzte müssen in Deutschland ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnen. Die GOT sieht für jede tierärztliche Leistung eine bestimmte Gebühr vor (Beispiel:  Allgemeinuntersuchung eines Hundes mit Beratung : 13,47 €). Je nach besonderen Umständen (z.B. Notdienst) wird der Gebührensatz mit dem Faktor 1 bis 3 multipliziert.


Der Gesamtpreis für jede Behandlung ist die Summe aus...

  1. Gebühren für die einzelnen Leistungen (z.B. Untersuchung, Injektion, Narkose, Operation u.s.w.)

  2. Preis der angewandten Medikamente und des benutzten Materials

  3. Preis der Abgabemedikamente

  4. der Mehrwertsteuer

Wir informieren Sie gerne vor der Behandlung über die zu erwartenden Kosten. 

At the Vet
Transparentes Honorar
Anker 1

IMPRESSUM

Amtliches

Franziska Fischer-Brügge

Praktizierender Tierarzt
Boomkamp 14
48599 Gronau
Tel 02565-97350
Fax 02565-97351

Internet: tierarzt-fischerbruegge.de 

E-mail: kleintierpraxis.fischerbruegge@gmail.com


Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. gemäß § 27a UStG:
DE 123774645

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Goebenstraße 50
48151 Münster

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe

Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen
wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten
Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich

Impressum

DATENSCHUTZ

Sehr geehrte BesucherInnen,


entsprechend der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des neuen deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erneuern wir unsere technologischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze Ihrer Daten und der Daten Ihres Tieres. 


Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) knüpft an die automatisierte oder nicht automatisierte Verarbeitung von Daten durch einen Verantwortlichen an, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder werden sollen. Ziel ist es, die verarbeiteten und gespeicherten Daten von natürlichen Personen zu schützen – einerseits durch organisatorische Maßnahmen, andererseits durch Stärkung der Rechte der Betroffenen.


Was bedeutet das für Sie?

Da wir schon von Haus aus und vorher auf den Schutz und eine größtmögliche Transparenz bzgl. des Handlings Ihrer Daten geachtet haben, bleibt für Sie behandlungstechnisch alles wie gehabt. Jedoch werden wir Sie beginnend am 25.05.2018 vermehrt über die bei uns stattfindenden Datenverarbeitungsmaßnahmen aufklären. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass wir Sie aktiv dazu auffordern (müssen), in diese Verarbeitungsmaßnahmen einzuwilligen. Wichtig: Natürlich haben Sie die Hoheit über Ihre Daten und sind zu keiner Zeit gezwungen diese unwillentlich preiszugeben, jedoch sind bestimmte Daten (bspw. Halteranschrift, gestellte Diagnose) und deren Speicherung essentiell für den Betrieb jeder (tier)ärztlichen Praxis. Das bedeutet konkret, dass ein Tierarzt die Behandlung eines Tieres bei Nichteinwilligung des Halters - abgesehen von Notfällen - ablehnen muss.


Generell gilt: Wir verwenden Ihre Daten möglichst nur für interne Verwaltungszwecke. Natürlich müssen in bestimmten Situationen (bspw. bei der Zusammenarbeit mit einem externen Labor) Daten an Dritte weitergegeben werden um eine bestmögliche Behandlung sicherzustellen. Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich der Verwendung oder Verarbeitung Ihrer Daten haben, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen! Wir freuen uns darauf Ihnen weiterzuhelfen. Die tierärztliche Schweigepflicht wird von den anstehenden Änderungen selbstverständlich in keiner Weise tangiert. Bitte beachten Sie, dass die unten zum Download stehende Datenschutzerklärung ab dem 25.05.2018 gilt. 

Datenschutz
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