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Tierärzte müssen in Deutschland ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnen. Die GOT sieht für jede tierärztliche Leistung eine bestimmte Gebühr vor (Beispiel: Allgemeinuntersuchung eines Hundes mit Beratung : 13,47 €). Je nach besonderen Umständen (z.B. Notdienst) wird der Gebührensatz mit dem Faktor 1 bis 3 multipliziert.
Der Gesamtpreis für jede Behandlung ist die Summe aus...
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Gebühren für die einzelnen Leistungen (z.B. Untersuchung, Injektion, Narkose, Operation u.s.w.)
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Preis der angewandten Medikamente und des benutzten Materials
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Preis der Abgabemedikamente
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der Mehrwertsteuer
Wir informieren Sie gerne vor der Behandlung über die zu erwartenden Kosten.
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